STEINWACHS · Familie und Erbe
Pflichtteilsergänzungsrechner
Berechnen Sie die zeitanteilige Hinzurechnung einer bereits rechtlich eingeordneten Schenkung.
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Ihre Angaben
Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben
Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.
- Maßgeblicher Schenkungswert nach § 2325 Abs. 2 in €
- 100.000
- Rechtlich maßgeblicher Beginn der Abschmelzfrist
- 2021-06-01
- Erbfall
- 2026-09-01
- Bereits ermittelte Pflichtteilsquote in %
- 12,5
- Rechtlich zugeordnete Ergänzungsanrechnung in €
- 0
- Fristbeginn ist rechtlich geklärt; Ehegattenschenkung, Nießbrauch/Nutzungsrechte und fehlender wirtschaftlicher Vollzug stehen der Abschmelzung nicht entgegen.
- Voraussetzung bestätigt
Rechnerische Ergänzung aus dieser Schenkung: 6.250,00 €
- Vollendete Fristjahre: 5
- Berücksichtigter Schenkungsanteil: 50 %
- Fiktiv hinzugerechneter Wert: 50.000,00 €
Mehrere Schenkungen, Eigenzuwendungen, tatsächlicher Erbteil und weitere Anrechnungen sind zusammenhängend zu prüfen.
Typische Eingabefehler vermeiden
Nicht vom ungeprüften Kontostand ausgehen. Einkommen, Vermögen, Schulden und bereits angerechnete Leistungen den passenden Feldern zuordnen. Eine rechnerische Quote ersetzt keine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen.
So wird gerechnet
Im ersten Jahr 100 %, nach jedem vollendeten weiteren Jahr 10 Prozentpunkte weniger; nach zehn Jahren null. Anteil × Pflichtteilsquote minus eingeordnete Anrechnung.
Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?
Eine Schenkung mit bereits geklärtem Fristbeginn und maßgeblichem Wert. Kein pauschaler Fristlauf ab jedem Notarvertrag.
Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.
Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen
Schenkungsvertrag, Vollzugs-/Nutzungsrechte, Erbfall, Wertgutachten und eigene Zuwendungen.
Fragen zur Nutzung
Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?
Maßgeblicher Schenkungswert nach § 2325 Abs. 2 in €; Rechtlich maßgeblicher Beginn der Abschmelzfrist; Erbfall; Bereits ermittelte Pflichtteilsquote in %; Rechtlich zugeordnete Ergänzungsanrechnung in €. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.
Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?
Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.
Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung
Schenkungsvertrag, Vollzugs-/Nutzungsrechte, Erbfall, Wertgutachten und eigene Zuwendungen.
Beratung zu diesem Thema anfragen
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Ansprechpartner: Friederike Schröder. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.
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Grundlagen und Quellen
Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.