STEINWACHS · Familie und Erbe

Pflichtteilsergänzungsrechner

Berechnen Sie die zeitanteilige Hinzurechnung einer bereits rechtlich eingeordneten Schenkung.

KostenlosOhne AnmeldungStand: 28.09.2026

← Alle RechtsrechnerBerechnung und Anwendungsbereich

Ihre Angaben

Niederstwertprinzip und Indexierung gegebenenfalls vorab anwenden.
Pflichtteilsquote, nicht gesetzliche Erbquote.

Der Rechner verarbeitet Ihre Eingaben im Browser. Er übermittelt sie nicht und speichert sie nicht dauerhaft. Für eine Anfrage nutzen Sie bitte den separaten Kontakt.

Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben

Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.

Maßgeblicher Schenkungswert nach § 2325 Abs. 2 in €
100.000
Rechtlich maßgeblicher Beginn der Abschmelzfrist
2021-06-01
Erbfall
2026-09-01
Bereits ermittelte Pflichtteilsquote in %
12,5
Rechtlich zugeordnete Ergänzungsanrechnung in €
0
Fristbeginn ist rechtlich geklärt; Ehegattenschenkung, Nießbrauch/Nutzungsrechte und fehlender wirtschaftlicher Vollzug stehen der Abschmelzung nicht entgegen.
Voraussetzung bestätigt

Rechnerische Ergänzung aus dieser Schenkung: 6.250,00 €

  • Vollendete Fristjahre: 5
  • Berücksichtigter Schenkungsanteil: 50 %
  • Fiktiv hinzugerechneter Wert: 50.000,00 €

Mehrere Schenkungen, Eigenzuwendungen, tatsächlicher Erbteil und weitere Anrechnungen sind zusammenhängend zu prüfen.

Typische Eingabefehler vermeiden

Nicht vom ungeprüften Kontostand ausgehen. Einkommen, Vermögen, Schulden und bereits angerechnete Leistungen den passenden Feldern zuordnen. Eine rechnerische Quote ersetzt keine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen.

So wird gerechnet

Im ersten Jahr 100 %, nach jedem vollendeten weiteren Jahr 10 Prozentpunkte weniger; nach zehn Jahren null. Anteil × Pflichtteilsquote minus eingeordnete Anrechnung.

Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?

Eine Schenkung mit bereits geklärtem Fristbeginn und maßgeblichem Wert. Kein pauschaler Fristlauf ab jedem Notarvertrag.

Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.

Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen

Schenkungsvertrag, Vollzugs-/Nutzungsrechte, Erbfall, Wertgutachten und eigene Zuwendungen.

Fragen zur Nutzung

Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?

Maßgeblicher Schenkungswert nach § 2325 Abs. 2 in €; Rechtlich maßgeblicher Beginn der Abschmelzfrist; Erbfall; Bereits ermittelte Pflichtteilsquote in %; Rechtlich zugeordnete Ergänzungsanrechnung in €. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.

Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?

Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.

Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung

Schenkungsvertrag, Vollzugs-/Nutzungsrechte, Erbfall, Wertgutachten und eigene Zuwendungen.

Beratung zu diesem Thema anfragen

Erbrecht: Leistungen und Beratung

Ansprechpartner: Friederike Schröder. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.

Passende weitere Rechner

Grundlagen und Quellen

Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.