STEINWACHS · Familie und Erbe
Erbschaftsteuer-Orientierungsrechner
Berechnen Sie den Tarif nach Steuerklasse und bereits ermitteltem steuerpflichtigem Erwerb mit Härteausgleich an den Tarifgrenzen.
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Ihre Angaben
Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben
Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.
- Rechtlich ermittelter Erwerb vor persönlichem Freibetrag in €
- 600.000
- Tatsächlich noch verfügbarer persönlicher Freibetrag in €
- 400.000
- Rechtlich zutreffende Steuerklasse
- Steuerklasse I
- Unbeschränkte deutsche Steuerpflicht; keine zusammenzurechnenden Vorerwerbe, Progressionsvorbehalte, Betriebsvermögensentlastungen oder weitere Sonderfälle.
- Voraussetzung bestätigt
Rechnerische tarifliche Steuer: 22.000,00 €
- Auf volle 100 € abgerundeter steuerpflichtiger Erwerb: 200.000,00 €
- Tarifsatz der Stufe: 11 %
Bewertung, Steuerklasse, Befreiungen, Freibeträge und Steuerentstehung werden nicht automatisch festgestellt. Keine verbindliche Steuerfestsetzung.
Typische Eingabefehler vermeiden
Nicht vom ungeprüften Kontostand ausgehen. Einkommen, Vermögen, Schulden und bereits angerechnete Leistungen den passenden Feldern zuordnen. Eine rechnerische Quote ersetzt keine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen.
So wird gerechnet
Erwerb minus verfügbarer Freibetrag; Abrundung auf volle 100 €. Tarif nach § 19 Abs. 1 ErbStG mit Härteausgleich nach Abs. 3.
Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?
Tariforientierung aus bereits eingeordneten Steuerdaten, ohne Vorerwerbszusammenrechnung und Sonderbefreiungen.
Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.
Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen
Erwerbsgrund, Verwandtschaft, Bewertungsbescheide, Nachlasskosten und Vorerwerbe.
Fragen zur Nutzung
Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?
Rechtlich ermittelter Erwerb vor persönlichem Freibetrag in €; Tatsächlich noch verfügbarer persönlicher Freibetrag in €; Rechtlich zutreffende Steuerklasse. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.
Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?
Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.
Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung
Erwerbsgrund, Verwandtschaft, Bewertungsbescheide, Nachlasskosten und Vorerwerbe.
Beratung zu diesem Thema anfragen
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Ansprechpartner: Friederike Schröder. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.
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Grundlagen und Quellen
Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.