STEINWACHS · Familie und Erbe

Scheidungskostenrechner

Schätzen Sie gesetzliche Gebühren aus einem offengelegten Modell für Scheidung und Versorgungsausgleich.

KostenlosOhne AnmeldungStand: 28.09.2026

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Ihre Angaben

Unterhalts- und sonstige gerichtliche Abzüge müssen eingeordnet sein.
Etwa Vermögensberücksichtigung; ohne tragfähige Grundlage 0.
0 nur bei tatsächlich nicht zu berücksichtigendem Versorgungsausgleich.

Der Rechner verarbeitet Ihre Eingaben im Browser. Er übermittelt sie nicht und speichert sie nicht dauerhaft. Für eine Anfrage nutzen Sie bitte den separaten Kontakt.

Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben

Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.

Gemeinsames bereinigtes Monatsnettoeinkommen in €
5.000
Gerichtlich zugrunde gelegte weitere Wertkorrektur in €
0
Im Versorgungsausgleich zu berücksichtigende Anrechte
2
Anzahl der getrennt beauftragten Anwälte
Ein Anwalt für einen Ehegatten
Neues Gebührenrecht anwendbar; keine weiteren Folgesachen, Einigung, Mehrwerte oder Honorarvereinbarungen.
Voraussetzung bestätigt

Modellgesamtkosten beider Seiten: 3.203,38 €

  • Scheidungswert im Modell: 15.000,00 €
  • Versorgungsausgleichswert im Modell: 3.000,00 €
  • Gerichtsgebühren: 749,00 €
  • Vergütung je Anwalt einschließlich Umsatzsteuer: 2.454,38 €

Ein Anwalt vertritt nur einen Ehegatten, nicht beide gemeinsam. Der andere kann bei reinem Zustimmen ohne eigene Anträge gegebenenfalls ohne eigenen Anwalt auskommen. Wertfestsetzung und Kostenverteilung bleiben dem Gericht vorbehalten.

Typische Eingabefehler vermeiden

Nicht vom ungeprüften Kontostand ausgehen. Einkommen, Vermögen, Schulden und bereits angerechnete Leistungen den passenden Feldern zuordnen. Eine rechnerische Quote ersetzt keine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen.

So wird gerechnet

Scheidungsmodell: drei gemeinsame Monatsnettoeinkommen plus eingeordnete Korrektur, mindestens 3.000 €. Versorgungsausgleich: je Anrecht 10 % des Dreimonatseinkommens, mindestens 1.000 € bei berücksichtigtem Ausgleich.

Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?

Erstinstanzliches Standardverfahren mit 1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr je Anwalt sowie 2,0 Gericht. Keine weiteren Folgesachen.

Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.

Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen

Einkommensnachweise, Vermögens-/Abzugsdaten, Anrechte und geplante Anträge.

Fragen zur Nutzung

Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?

Gemeinsames bereinigtes Monatsnettoeinkommen in €; Gerichtlich zugrunde gelegte weitere Wertkorrektur in €; Im Versorgungsausgleich zu berücksichtigende Anrechte; Anzahl der getrennt beauftragten Anwälte. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.

Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?

Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.

Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung

Einkommensnachweise, Vermögens-/Abzugsdaten, Anrechte und geplante Anträge.

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Ansprechpartner: Friederike Schröder. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.

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Grundlagen und Quellen

Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.