STEINWACHS · Arbeitsrecht
Kündigungsfrist-Rechner Arbeitsrecht
Bestimmen Sie den gesetzlichen Regeltermin unter Berücksichtigung der Beschäftigungsdauer und einer vereinbarten Probezeit.
← Alle RechtsrechnerBerechnung und Anwendungsbereich
Ihre Angaben
Rechenbeispiel mit fiktiven Angaben
Dieses Beispiel zeigt den Rechenweg innerhalb des oben beschriebenen Anwendungsbereichs.
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- 2020-01-01
- Zugang der Kündigung
- 2026-09-01
- Kündigende Seite
- Arbeitnehmer
- Vereinbarte Probezeit noch innerhalb der ersten sechs Monate
- Nein
- Keine abweichende Vertrags-/Tariffrist, Sonderregel, außerordentliche Kündigung oder Ausbildungsverhältnis.
- Voraussetzung bestätigt
Gesetzlicher Regeltermin: 30.09.2026
- Vollendete Beschäftigungsjahre bei Zugang: 6
- Frist: Vier Wochen zum 15. oder Monatsende
Wirksamkeit, Sonderkündigungsschutz und Klagefrist werden hier nicht geprüft. Die Berechnung ersetzt nicht die Prüfung längerer Vertrags- oder Tariffristen.
Typische Eingabefehler vermeiden
Brutto- und Nettowerte, regelmäßige Wochenarbeitstage und tatsächliche Arbeitsstunden unterscheiden. Bei Datumsangaben prüfen, ob der Rechner nach Vertragsschluss, Zugang, Arbeitsbeginn oder Beendigung fragt.
So wird gerechnet
Arbeitnehmer und kurze Arbeitgeberzugehörigkeit: 28 Tage, dann nächster 15. oder Monatsletzter. Arbeitgeber ab zwei Jahren: gesetzliche Monatsstaffel.
Wann ist dieses Ergebnis verwendbar?
§ 622 BGB ohne abweichende zulässige Vertrags-/Tarifregeln. Beschäftigungszeiten werden nicht nach Lebensalter gekürzt.
Das Ergebnis beruht auf Ihren Angaben und den hier beschriebenen Voraussetzungen. Ob ein Anspruch besteht, eine Erklärung wirksam ist oder ein Gericht eine Position anerkennt, wird durch die Rechnung allein nicht entschieden.
Was Sie für eine konkrete Prüfung benötigen
Arbeitsvertrag, Tarifbindung, Beschäftigungsbeginn und gesicherter Zugang.
Fragen zur Nutzung
Welche Angaben bestimmen das Ergebnis?
Beginn des Arbeitsverhältnisses; Zugang der Kündigung; Kündigende Seite; Vereinbarte Probezeit noch innerhalb der ersten sechs Monate. Die Erläuterungen am jeweiligen Feld helfen bei der Zuordnung.
Kann ich verschiedene Fälle vergleichen?
Ja. Kopieren Sie zunächst das Ergebnis einschließlich der verwendeten Eingaben. Ändern Sie anschließend die gewünschten Werte und berechnen Sie erneut. Nach einer Eingabeänderung wird das alte Ergebnis ausgeblendet.
Vom Rechenergebnis zur konkreten Prüfung
Arbeitsvertrag, Tarifbindung, Beschäftigungsbeginn und gesicherter Zugang.
Beratung zu diesem Thema anfragen
Arbeitsrecht: Leistungen und Beratung
Ansprechpartner: Friederike Schröder. Die konkrete Mandatsbetreuung stimmen wir mit Ihnen ab.
Passende weitere Rechner
Grundlagen und Quellen
Rechnerstand: 28.09.2026. Maßgeblich ist der im Anwendungsbereich genannte Gebühren-, Tabellen- oder Rechtsstand. Spätere Änderungen müssen gesondert berücksichtigt werden.