Zuerst sichern, helfen und Feststellungen ermöglichen
Nach einem Unfall stehen die Sicherung der Unfallstelle und erforderliche Hilfeleistungen im Vordergrund. § 34 StVO enthält insbesondere Pflichten zum Anhalten, zur Sicherung und zur Ermöglichung notwendiger Feststellungen. Bei Verletzungen oder Gefahren sind die zuständigen Rettungs- und Polizeistellen einzuschalten. Ein bloßer Zettel am beschädigten Fahrzeug ersetzt die gesetzlichen Pflichten nicht ohne Weiteres. Halten Sie Angaben zu Beteiligten, Fahrzeugen und möglichen Zeugen fest, soweit dies sicher möglich ist. Spontane rechtliche Schuldanerkenntnisse sind von sachlichen Angaben zum tatsächlichen Geschehen zu unterscheiden.
Unfallhergang und Schäden dokumentieren
Fotos sollten nach Möglichkeit Fahrzeugstellungen, Fahrbahnmarkierungen, Beschilderung und sichtbare Schäden zeigen. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Wetter und den Ablauf aus eigener Erinnerung. Kontaktdaten unabhängiger Zeugen können später besonders hilfreich sein. Bei Beschwerden nach dem Unfall ist eine zeitnahe medizinische Untersuchung wichtig; ärztliche Befunde dienen auch der späteren Zuordnung. Verändern Sie Belege nicht und bewahren Sie Originaldateien auf. Eine kurze eigene Gedächtnisnotiz ersetzt keinen Beweis, kann aber helfen, die Darstellung über längere Zeit konsistent und nachvollziehbar zu halten.
Wer für den Schaden einstehen kann
Ansprüche können sich insbesondere gegen Fahrzeughalter, Fahrer und den gegnerischen Haftpflichtversicherer richten. Die Halterhaftung nach § 7 StVG setzt nicht stets ein persönliches Verschulden des Halters voraus. Bei mehreren beteiligten Fahrzeugen können Verursachungsbeiträge und Betriebsgefahren die Haftungsverteilung beeinflussen. Ein Verkehrsverstoß führt deshalb nicht in jedem Fall automatisch zu einer bestimmten Quote. Für die Abwägung sind die feststehenden unfallursächlichen Umstände maßgeblich. Eigentümer, Halter und Fahrer können unterschiedliche Personen sein, was etwa bei Leasingfahrzeugen zusätzliche Fragen zur Anspruchsberechtigung aufwirft.
Rechtsprechung zur Verwertung von Dashcam-Aufnahmen
Der Bundesgerichtshof ließ mit Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17 die Verwertung einer Dashcam-Aufzeichnung im Unfallhaftpflichtprozess nach Interessenabwägung zu. Die damalige datenschutzwidrige Daueraufzeichnung führte nicht automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot. Das Urteil ist jedoch keine allgemeine Erlaubnis, den Straßenverkehr unbegrenzt aufzuzeichnen. Die Rechtmäßigkeit der Aufnahme und ihre Verwertbarkeit im konkreten Prozess sind getrennt zu prüfen. Bereits vorhandene Dateien sollten unverändert gesichert werden; ob sie eingesetzt werden können, hängt vom Einzelfall und dem jeweils geltenden Datenschutzrecht ab.
Schadenspositionen einzeln prüfen
Neben Reparaturkosten oder einem Wiederbeschaffungsaufwand können unter Voraussetzungen Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall ersatzfähig sein. Bei Personenschäden kommen weitere Positionen hinzu, etwa Verdienstausfall oder ein Haushaltsführungsschaden. Erforderlichkeit, Unfallbezug und mögliche Eigenanteile sind jeweils gesondert zu prüfen. Umsatzsteuer wird bei Sachschäden grundsätzlich nur ersetzt, soweit sie tatsächlich angefallen ist. Eine pauschale Gesamtsumme ohne Belege erschwert die Regulierung. Ebenso sollte ein Angebot zur endgültigen Abfindung erst beurteilt werden, wenn mögliche weitere Unfallfolgen ausreichend absehbar sind.
Die Regulierung geordnet vorbereiten
Stellen Sie Unfallunterlagen, Gutachten, Rechnungen, Zahlungsnachweise und Schriftwechsel zusammen. Informieren Sie die eigene Versicherung entsprechend den vertraglichen Pflichten. Dokumentieren Sie auch, welche Beträge die Gegenseite bereits gezahlt und welche Positionen sie gekürzt hat. Bei streitigem Hergang oder Personenschäden hilft eine frühe rechtliche Prüfung, Beweissicherung und Anspruchsverfolgung abzustimmen. Verjährung und mögliche vertragliche Meldefristen sind dabei unterschiedliche Fragen. Laufende Gespräche sollten nicht ohne Prüfung als sichere Fristwahrung verstanden werden, gerade wenn sich die Regulierung über längere Zeit hinzieht.