Nachehelicher Unterhalt

Rechtsglossar · Familienrecht

Nachehelicher Unterhalt

Nachehelicher Unterhalt ist eine Zahlung an den früheren Ehegatten nach rechtskräftiger Scheidung. Nach § 1569 BGB gilt grundsätzlich Eigenverantwortung: Jeder soll selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Ein Anspruch besteht nur, wenn ein gesetzlicher Unterhaltstatbestand erfüllt ist. Eine lange Ehe oder ein Einkommensunterschied begründet deshalb für sich genommen keine automatische lebenslange Versorgung.

Welche Anspruchsgründe kommen in Betracht?

Das Gesetz schützt insbesondere bei Betreuung gemeinschaftlicher Kinder, Alter, Krankheit oder Erwerbslosigkeit unter den jeweiligen Voraussetzungen. Aufstockungsunterhalt kann hinzukommen, wenn eigene angemessene Erwerbseinkünfte zur Deckung des maßgeblichen Bedarfs nicht ausreichen. Auch Ausbildung und besondere Billigkeitsgründe können eine Rolle spielen. Die Voraussetzungen unterscheiden sich: Bei manchen Anspruchsgründen ist entscheidend, wann ein Hindernis eingetreten ist. Kindesunterhalt bleibt ein eigener Anspruch des Kindes. Eine sachgerechte Prüfung beginnt deshalb mit dem konkreten Unterhaltstatbestand und nicht mit einer pauschalen Quote des Einkommens des früheren Ehegatten.

Was bedeutet die Pflicht zur Eigenversorgung?

Nach der Scheidung werden grundsätzlich ernsthafte Bemühungen um eine angemessene Erwerbstätigkeit erwartet, soweit persönliche Umstände dies zulassen. Ausbildung, berufliche Fähigkeiten, Alter, Gesundheit und Betreuungsaufgaben sind zu berücksichtigen. Wer Kinder betreut, muss nicht allein wegen eines bestimmten Geburtstags automatisch vollzeitig arbeiten; zugleich ist eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts über die gesetzliche Grundphase hinaus begründungsbedürftig. Tatsächliche Betreuungsmöglichkeiten und kindbezogene Belange zählen. Fehlende Bewerbungen können unter Umständen zur Anrechnung erzielbaren Einkommens führen. Eine rein theoretische Beschäftigungsmöglichkeit genügt dafür allerdings nicht ohne Prüfung ihrer realistischen Voraussetzungen.

Wie bestimmen sich Bedarf und Zahlbetrag?

Die ehelichen Lebensverhältnisse bilden grundsätzlich den Ausgangspunkt der Bedarfsbemessung. Anschließend sind eigene Einkünfte, gegebenenfalls Vermögen und die Leistungsfähigkeit des verpflichteten Ehegatten zu berücksichtigen. Vorrangiger Kindesunterhalt kann den verfügbaren Betrag vermindern. Berufsbedingte Kosten, Vorsorgeaufwendungen und Schulden müssen rechtlich eingeordnet werden. Eine frühere Trennungsunterhaltsberechnung lässt sich deshalb nicht unverändert übernehmen. Bei schwankenden Einkünften oder Selbständigkeit werden regelmäßig mehrere aussagekräftige Unterlagen benötigt. Der Zahlbetrag kann sich zudem verändern, wenn der Anspruch später wirksam herabgesetzt wird oder eine Befristung greift.

Wann ist eine Befristung oder Herabsetzung möglich?

§ 1578b BGB verlangt eine Billigkeitsprüfung. Ehebedingte Nachteile können etwa entstehen, wenn eine Person wegen gemeinsamer Kinder dauerhaft berufliche Entwicklungsmöglichkeiten aufgegeben hat. Auch Ehedauer, Rollenverteilung und Belange gemeinschaftlicher Kinder sind relevant. Fehlende ehebedingte Nachteile führen nicht automatisch zum sofortigen Wegfall jedes Anspruchs. Umgekehrt schließt eine lange Ehe jede Begrenzung nicht aus. Es gibt keine allgemeine gesetzliche Formel, nach der Unterhalt stets für einen festen Bruchteil der Ehedauer zu zahlen wäre. Herabsetzung und zeitliche Begrenzung können unter den gesetzlichen Voraussetzungen miteinander verbunden werden.

Rechtsprechung: Vereinbarungen über die Dauer prüfen

Der BGH behandelte im Urteil vom 26. Mai 2010 – XII ZR 143/08 – die spätere Befristung von Aufstockungsunterhalt aus einem Prozessvergleich. Vorrangig war zu klären, ob die Parteien dazu bereits eine bindende Regelung getroffen hatten. Eine erstmalige unbefristete Festsetzung bedeutete nicht ohne Weiteres den Verzicht auf jede spätere Begrenzung. Das Urteil betrifft auch damaliges Übergangsrecht. Sein praktischer Hinweis bleibt: Für eine Abänderung sind Inhalt und Grundlagen des konkreten Vergleichs maßgeblich, nicht allein dessen bisherige Zahlungsdauer.

Wie sollten Ansprüche oder Änderungen vorbereitet werden?

Benötigt werden der Scheidungsbeschluss, vorhandene Unterhaltstitel, Einkommensbelege und Nachweise über Betreuung, Gesundheit sowie berufliche Entwicklung. Behauptete ehebedingte Nachteile sollten möglichst konkret mit der tatsächlichen Lebensplanung und Erwerbsbiografie erklärt werden. Ein bestehender Titel bleibt vollstreckbar, solange er nicht wirksam geändert oder seine Wirkung anderweitig beseitigt ist. Zahlungspflichtige sollten daher eine rechtliche Anpassung prüfen, statt lediglich weniger zu überweisen. Berechtigte sollten Auskunft und rückständige Ansprüche rechtzeitig sichern. Eine nachvollziehbare Dokumentation erleichtert sowohl Verhandlungen als auch ein erforderliches gerichtliches Verfahren.

Rechtsprechung und Rechtsgrundlagen

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