Wann gibt es einen gesetzlichen Abfindungsanspruch?
§ 1a KSchG regelt einen besonderen Fall der betriebsbedingten Kündigung. Der Arbeitgeber muss im Kündigungsschreiben auf den betrieblichen Kündigungsgrund und darauf hinweisen, dass beim Verstreichenlassen der dreiwöchigen Klagefrist eine Abfindung beansprucht werden kann. Werden die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, entsteht der Anspruch mit Ablauf der Kündigungsfrist. Daneben kommen andere Grundlagen in Betracht, etwa eine gerichtliche Auflösung nach §§ 9, 10 KSchG oder ein Sozialplan nach § 112 BetrVG. Diese unterschiedlichen Wege sollten nicht miteinander vermischt werden.
Wie hoch ist eine Abfindung?
Für den Anspruch nach § 1a KSchG bestimmt das Gesetz einen halben Monatsverdienst für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird dabei auf ein volles Jahr aufgerundet. Außerhalb dieser gesetzlichen Regelung ist die Formel keine allgemein verbindliche Vorgabe für Verhandlungen. Dort hängen Betrag und Zahlungsbedingungen von der jeweiligen Anspruchsgrundlage oder Einigung ab. Deshalb sollte eine Berechnung stets erkennen lassen, welche Beschäftigungszeit, welcher Verdienst und welche rechtliche Regelung zugrunde gelegt wurden.
Rechtsprechung: Mehrere Abfindungsgrundlagen genau unterscheiden
Das Bundesarbeitsgericht befasste sich im Urteil vom 19.07.2016 – 2 AZR 536/15 mit einer Zahlung nach einer kollektivrechtlichen Regelung und einem zusätzlichen Hinweis nach § 1a KSchG im Kündigungsschreiben. Unter den dortigen Umständen konnte der Arbeitgeber die Leistungen nicht vollständig miteinander verrechnen; eine entsprechende Anrechnung war nicht vereinbart. Die Entscheidung bedeutet nicht, dass Beschäftigte stets doppelte Abfindungen erhalten. Sie verdeutlicht, dass Wortlaut, Zweck und mögliche Anrechnungsregeln jeder einzelnen Zusage genau zu prüfen sind.
Was sollte in einer Abfindungsvereinbarung stehen?
Neben der Höhe sollten Fälligkeit, Beendigungsdatum und das Verhältnis zu anderen Zahlungen eindeutig geregelt sein. Offenes Gehalt, Überstunden und Urlaubsabgeltung sind gesonderte Themen. Auch Zeugnis, Freistellung und die Rückgabe von Arbeitsmitteln können einer ausdrücklichen Regelung bedürfen. Besonders aufmerksam sollten Klauseln gelesen werden, nach denen sämtliche gegenseitigen Ansprüche erledigt sind. Eine hohe Zahlung allein sagt wenig darüber aus, ob die Gesamteinigung günstig ist. Für eine belastbare Entscheidung müssen deshalb alle wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen gemeinsam betrachtet werden.
Welche Fristen und Folgen sind vor der Entscheidung wichtig?
Die dreiwöchige Frist für eine Kündigungsschutzklage läuft grundsätzlich ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Gespräche über eine Abfindung verlängern sie nicht von selbst. Bei § 1a KSchG ist gerade die Entscheidung über eine Klage mit den Voraussetzungen des angebotenen Anspruchs verknüpft. Außerdem sollten steuerliche Auswirkungen und mögliche Folgen für das Arbeitslosengeld geprüft werden; insbesondere Beendigungsgrund und Einhaltung der Arbeitgeberkündigungsfrist können eine Rolle spielen. Sichern Sie das Kündigungsschreiben und sämtliche Angebote. Eine Abfindung sollte erst nach Prüfung der gesamten Vereinbarung bewertet werden, nicht ausschließlich anhand eines genannten Bruttobetrags.