ZwVwV
§ 15Gliederung der Einnahmen und Ausgaben
- 1.
- Mieten und Pachten nach Verwaltungseinheiten,
- 2.
- andere Einnahmen.
- 1.
- Aufwendungen zur Unterhaltung des Objektes;
- 2.
- öffentliche Lasten;
- 3.
- Zahlungen an die Gläubiger;
- 4.
- Gerichtskosten der Verwaltung;
- 5.
- Vergütung des Verwalters;
- 6.
- andere Ausgaben.
Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 22.3.2024 I Nr. 110
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR280400003
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f78474b5752edb605e4b12ccd4ca653f907b7edf180437ef1182ec63559cf703