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ZustVV

§ 1Vordrucke

Verordnung zur Einführung von Vordrucken für die Zustellung im gerichtlichen Verfahren

Für die Zustellung im gerichtlichen Verfahren werden eingeführt:
1.
der in Anlage 1 bestimmte Vordruck für die Zustellung von Schriftstücken mit Zustellungsurkunde nach § 182 Abs. 1 und 2 der Zivilprozessordnung (Zustellungsurkunde),
2.
der in Anlage 2 bestimmte Vordruck für den Briefumschlag nach § 176 Absatz 2 der Zivilprozessordnung (innerer Umschlag),
3.
der in Anlage 3 bestimmte Vordruck für den Postzustellungsauftrag nach § 168 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (äußerer Umschlag/Auftrag),
4.
der in Anlage 4 bestimmte Vordruck für die schriftliche Mitteilung über die Zustellung durch Niederlegung nach § 181 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung (Benachrichtigung).
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 31.3.2025 I Nr. 103

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR067100002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c8cae672d399c32917dbf278955f042ddb7fea4d57cedbf27c26c2fc5838b0bf

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (3)
  • § 168 ZPOAufgaben der Geschäftsstelle

    „… dnung (innerer Umschlag), 3. der in Anlage 3 bestimmte Vordruck für den Postzustellungsauftrag nach § 168 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (äußerer Umschlag/Auftrag), 4. der in Anlage 4 bestimmte Vordruck für die schriftliche Mitteilung über die Zustellung d …“

  • § 176 ZPOZustellung durch Einschreiben mit Rückschein; Zustellungsauftrag

    „… ozessordnung (Zustellungsurkunde), 2. der in Anlage 2 bestimmte Vordruck für den Briefumschlag nach § 176 Absatz 2 der Zivilprozessordnung (innerer Umschlag), 3. der in Anlage 3 bestimmte Vordruck für den Postzustellungsauftrag nach § 168 Abs. 1 der Zivilpro …“

  • § 181 ZPOErsatzzustellung durch Niederlegung

    „… ge 4 bestimmte Vordruck für die schriftliche Mitteilung über die Zustellung durch Niederlegung nach § 181 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung (Benachrichtigung).“