Zum Gesetzesinhalt

ZustErgG

Erster Abschnitt Begriffsbestimmung

Gesetz zur Ergänzung von Zuständigkeiten auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts und des Strafrechts

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 48 G v. 19.4.2006 I 866

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004070952

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8ce697ad0037b3aa2deed2c290751a6a0f1a04a10869d61e28fe92b0df3a446c

XML-Quelle beim Herausgeber