ZupfMstrV
§ 4Arbeitsprobe
- 1.
- Herstellen eines Steges für eine Gitarre, Mandoline, Laute oder Zither,
- 2.
- Anfertigen eines Korpusrahmens nach Zeichnung,
- 3.
- Zurichten und Biegen von Zargen oder Lautenspänen,
- 4.
- Herstellen einer Halskopfverbindung für eine klassische Gitarre,
- 5.
- Herstellen eines Zupfinstrumentenkopfes,
- 6.
- Herrichten eines Griffbrettes mit Mensurieren und Bundieren,
- 7.
- Reparieren eines Griffbrettes mit Bundieren und Einstellen der Halsstange,
- 8.
- Einlegen eines Luftresonanzfensters bei einer Zither,
- 9.
- Verzieren und Einpassen von Wirbeln in einen historischen Gitarrenkopf,
- 10.
- Modifizieren einer Elektro-Gitarre oder eines Elektro-Basses,
- 11.
- Ausmitteln, Herstellen und Nieten von Gelenken.
Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 27 V v. 18.1.2022 I 39
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR245800997
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6718b02e87fcf61c62bc40d7d97ab996009db8482b96fc7336572361a6c80edc