ZuckProdAbgV 1983
§ 11(weggefallen)
Verordnung über die im Rahmen der Produktionsregelung für Zucker zu erhebenden Abgaben
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 9.11.2006 I 2596;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 2.6.2014 I 700
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR002860983
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f168146ef411848e2d3cc11538742ad9fa303743422c105dabadbafeb7ec716b