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ZuckProdAbgV1983AbwV 2009/2010

§ 1

Verordnung zur Abweichung von der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung für das Wirtschaftsjahr 2009/2010

Abweichend von § 6 Absatz 1 Satz 1 der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. November 2006 (BGBl. I S. 2596) ist die dort genannte Übertragung für das Wirtschaftsjahr 2009/2010 bis zum 15. April 2010 anzuzeigen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR026600010

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2d8cf46dfa5d2a19213275c6dce819164679db1e2ac6af8fc5decea1f90e5f3b

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • § 6 ZuckProdAbgV 1983Übertragung von Zucker auf das folgende Wirtschaftsjahr

    „Abweichend von § 6 Absatz 1 Satz 1 der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. November 2006 (BGBl. I S. 2596) ist die dort genannte Übertragung für das Wirt …“