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ZoonoseV

§ 1Zweck der Verordnung

Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern

Die Verordnung regelt die von Lebensmittelunternehmern zu ergreifenden lebensmittelrechtlichen Maßnahmen zur frühzeitigen Erfassung von Zoonosen und Zoonoseerregern als Grundlage für die Bewertung ihrer Herkunft und der Entwicklungstendenzen ihres Vorkommens.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.6.2020 I 1480

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR187100007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): daf074562e78b117f73f73de4bbae15076a635b6d0376b13fc6f33fafe97da81

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