Zum Gesetzesinhalt

ZO-ZahnärzteÄndV 2

Eingangsformel

Zweite Verordnung zur Änderung der Zulassungsordnung für Kassenzahnärzte

Auf Grund des § 368c Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 820-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3871) geändert worden ist, wird nach Beratung mit dem Bundesausschuß der Zahnärzte und Krankenkassen sowie mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR013370977

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 943c9af44980c7873b9e2d46f4e5c57ba594624607ba3302f410990fa2964678

XML-Quelle beim Herausgeber