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ZO-ZahnärzteÄndV 2

Art 3

Zweite Verordnung zur Änderung der Zulassungsordnung für Kassenzahnärzte

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 5 § 2 des Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes vom 28. Juni 1969 (BGBl. I S. 956) auch im Land Berlin.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR013370977

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 943c9af44980c7873b9e2d46f4e5c57ba594624607ba3302f410990fa2964678

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