Zum Gesetzesinhalt

ZMV

§ 9Inkrafttreten

Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren

Die Verordnung tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 20 G v. 10.10.2013 I 3786

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR021500007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f4195cd1c4cd1e6c5cda7882effba6186f25510a241aa8e82613b4d6113a5e04

XML-Quelle beim Herausgeber