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ZKG

Anlage 2(zu § 27 Absatz 2) Aufforderung durch den Kontoinhaber zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung

Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 741)

Aufforderung durch den Kontoinhaber
zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung
Aufforderung durch den Kontoinhaber zur Vornahme von Handlungen zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung
(§ 27 Absatz 2 und § 28 des Zahlungskontengesetzes)
Herr/Frau . . . . . .  (Name des Kunden)
ist Inhaber des Zahlungskontos: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _  . . . . . .   (IBAN)
bei . . . . . .  (Bezeichnung des Zahlungsdienstleisters).
Der Kunde teilt dem Zahlungsdienstleister hiermit mit, dass er ein Zahlungskonto bei einem Zahlungsdienstleister in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eröffnen möchte.
I.Der Kunde fordert den Zahlungsdienstleister auf, ihm unentgeltlich ein Verzeichnis zu übermitteln, das Informationen enthält über
1.die vom Kunden erteilten laufenden Daueraufträge,
2.die vom Zahler erteilten Lastschriftmandate, soweit vorhanden, und
3.soweit vorhanden, die auf dem Zahlungskonto in den vorangegangenen 13 Monaten
a)eingegangenen Zahlungen auf Grund von Überweisungen sowie
b)vom Zahlungsempfänger veranlassten Lastschriften.
Der Kunde wünscht die Übermittlung der Informationen bis zum . . . . . .
(bitte gewünschtes Datum einsetzen), frühestens aber sechs Geschäftstage nach dem Eingang der Aufforderung beim Zahlungsdienstleister.
II.Der Kunde fordert den Zahlungsdienstleister auf, einen am . . . . . .
(bitte gewünschtes Datum einsetzen), frühestens aber sechs Geschäftstage nach dem Eingang der Aufforderung beim Zahlungsdienstleister bestehenden positiven Saldo auf dem Zahlungskonto
1.*an den Kunden bar auszuzahlen.
2.*auf folgendes Konto zu überweisen:
–Kontoinhaber . . . . . .   (soweit nicht identisch mit dem Kunden)
–IBAN  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
(gleichwertige Angaben zur Identifizierung des betreffenden Zahlungsdienstleisters und/oder des dort geführten Zahlungskontos des Kunden).
III.*Der Kunde fordert den Zahlungsdienstleister auf, das oben bezeichnete bei ihm geführte Zahlungskonto am . . . . . .   (bitte gewünschtes Datum einsetzen), frühestens aber sechs Geschäftstage nach dem Eingang der Aufforderung beim Zahlungsdienstleister zu schließen.
Ort, Datum und Unterschrift des Kunden: . . . . . .
Anmerkung:
* Nicht Zutreffendes bitte streichen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 15 G v. 9.4.2026 I Nr. 97

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR072010016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 06b62bc7549e82179d369dc2579d92f739b1b046d408b23dc3f5a25dded63bfd

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