ZertVerwV
§ 8Juristische Personen und Personengesellschaften als zertifizierte Verwalter
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR518200021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e7faff24f51ea193166cddf256b72c03868a03f70e0347026c3e80f2253f3644