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ZertVerwV

Anlage 2(zu § 6 Absatz 2 Satz 1) Zertifikat über die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung nach § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes

Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 5186)
(Name, Vorname)
geboren amin
wohnhaft in
hat am
vor der Industrie- und Handelskammer …
die Prüfung zum zertifizierten Verwalter erfolgreich abgelegt.
(Stempel/Siegel)
(Ort und Datum)(Unterschrift)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR518200021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e7faff24f51ea193166cddf256b72c03868a03f70e0347026c3e80f2253f3644

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