ZertVerwV
Anlage 2(zu § 6 Absatz 2 Satz 1) Zertifikat über die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung nach § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz
| (Name, Vorname) | ||
| geboren am | in | |
| wohnhaft in | ||
| hat am | ||
| vor der Industrie- und Handelskammer … | ||
| die Prüfung zum zertifizierten Verwalter erfolgreich abgelegt. | ||
| (Stempel/Siegel) | ||
| (Ort und Datum) | (Unterschrift) |
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR518200021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e7faff24f51ea193166cddf256b72c03868a03f70e0347026c3e80f2253f3644