ZensTeG
§ 6Zusatzerhebungen bei Meldebehörden in ausgewählten Gemeinden
Gesetz zur Erprobung eines registergestützten Zensus
- 1.
- Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Ehegatten,
- 2.
- Namen, Vornamen und Geburtsdatum der Kinder,
- 3.
- bei Kindern: Namen, Vornamen und Geburtsdatum des gesetzlichen Vertreters,
- 4.
- Ordnungsmerkmale der Meldebehörde für Ehegatten, Kinder und deren gesetzliche Vertreter,
- 5.
- Datum der letzten Eheschliessung,
- 6.
- Datum der Beendigung der letzten Ehe,
- 7.
- Anschrift und Status der Wohnung in der Gemeinde, aus der der Einwohner zugezogen ist,
- 8.
- Datum des Zuzugs in die Gemeinde,
- 9.
- Zuzug aus dem Ausland,
- 10.
- Anschrift der zuletzt bewohnten Wohnung in der Gemeinde,
- 11.
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR188210001
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b693c527d4c99fa903b275585587b82d80721724fc814e76f7f6054dfe7a10e4