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ZensG 2011

Allgemeine Hinweise

Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 16.7.2009 +++)

Das G wurde als Artikel 1 d. G v. 8.7.2009 I 1781 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 4 dieses G am 16.7.2009 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR178110009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 45af0a78a837dd10c984e1ced793cbf3facf00720295e37a02c56c3a323f60eb

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