ZApprO
§ 2Gliederung und Dauer
Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
- 1.
- ein Studium der Zahnmedizin an einer Universität in einem Umfang von 5 000 Stunden und mit einer Dauer von fünf Jahren,
- 2.
- eine Ausbildung in erster Hilfe,
- 3.
- einen Pflegedienst von einem Monat,
- 4.
- eine Famulatur von vier Wochen und
- 5.
- die Zahnärztliche Prüfung.
- 1.
- dem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung,
- 2.
- dem Zweiten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung und
- 3.
- dem Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 21.11.2024 I Nr. 360
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR093310019
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): df12bd26117b3ec8e757ddbc82f902a298b9521ac48aa68022d1097694253d52