ZahntechMstrV
§ 6Fachgespräch
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Zahntechniker-Handwerk
- 1.
- die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,
- 2.
- Kundinnen und Kunden zu beraten und dabei den jeweiligen Kundenwunsch sowie ästhetische Gesichtspunkte, hygienische Gesichtspunkte, funktionale Gesichtspunkte, wirtschaftliche Gesichtspunkte, rechtliche Gesichtspunkte sowie technische Gesichtspunkte in das Beratungsgespräch einzubeziehen,
- 3.
- sein Vorgehen bei der Planung und Durchführung des Meisterprüfungsprojekts zu begründen sowie
- 4.
- mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei aktuelle Entwicklungen im Zahntechniker-Handwerk zu berücksichtigen.
Sonst: Ersetzt V 7110-3-173 v. 8.5.2007 I 687 (ZahntechMstrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0300A0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 536e56624dc2405359f42bf8679f35eac16547ce5364446224cba9be46569a12