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WZG§4UmWBek

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 2. 8.1973 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR009120973

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c217e5aff999d3192bf7562067eba118e17d5f25dcbf049c95f90d2838eccfe9

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