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WZG§4UmWBek

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR009120973

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c217e5aff999d3192bf7562067eba118e17d5f25dcbf049c95f90d2838eccfe9

XML-Quelle beim Herausgeber

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