WZG§4SHAPEBek
(XXXX)
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Obersten Hauptquartiers der Alliierten Mächte, Europa
- (Anlage)
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 24. Oktober 1988 (BGBl. I S. 2107).
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR006570989
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 69509012999e9dff7f7c1e2ec781ae8fd28036f81fa140bd7f7f6f8d29f029ed