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WZG§4OIVBek

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 11.11.1988 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR021070988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2d993b0d90ec85197ec2eb3f8d51a5553a534cfde57c9dfea616f631e3c0435b

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