WZG§4ITABek
(XXXX)
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR004800962
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a09d1c11ab346a63836ed586385cc2caf936367545ffcacf06f0ff65625f3d7f