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WZG§4ITABek

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004800962

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a09d1c11ab346a63836ed586385cc2caf936367545ffcacf06f0ff65625f3d7f

XML-Quelle beim Herausgeber

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