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WZG§4IRQ/CYPBek

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 16. 3.1988 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR002320988

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d1d669a3f6223088286e285591cfbaa22be2f557d0628f1410da0776160961fb

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