WZG§4INTELSATBek
(XXXX)
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 19. Januar 1983 (BGBl. I S. 47, 433).
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR008330983
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c05695c3020177ba229f801e64bbb3736b02d666a0955a35717ff7c66e12813d