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WZG§4INTELSATBek

(XXXX)

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, die Abkürzung und das Kennzeichen der Internationalen Fernmeldesatellitenorganisation "INTELSAT" (Anlage) von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 19. Januar 1983 (BGBl. I S. 47, 433).
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR008330983

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c05695c3020177ba229f801e64bbb3736b02d666a0955a35717ff7c66e12813d

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