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WZG§4INTELSATBek

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR008330983

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c05695c3020177ba229f801e64bbb3736b02d666a0955a35717ff7c66e12813d

XML-Quelle beim Herausgeber

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