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WZG§4HUNBek

AnlageUngarische Prüf- und Gewährzeichen

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

(Fundstelle: BGBl. I 1967, 1123 - 1124)Abbildung aus der Gesetzesquelle

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Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR011220967

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 67d2991586616b0e1ae8021b8ac535606596df64c3421ebaa472b0fb5da01a66

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