WZG§4ESPBek 1983
AnlagePrüf- und Gewährzeichen des Königreichs Spanien für gewerbliche Waren
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Fundstelle: BGBl. I 1983, 936)
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR009360983
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 713dffe7295f0bd4929afd25c99711d7998d51929a8b404d0d6dcfdc60f29173