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WZG§4ESPBek 1983

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR009360983

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 713dffe7295f0bd4929afd25c99711d7998d51929a8b404d0d6dcfdc60f29173

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