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WZG§4ESOBek

(XXXX)

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

(1) Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnung, die Abkürzung, das Kennzeichen und die Flagge der Europäischen Organisation für Astronomische Forschung in der Südlichen Hemisphäre (ESO) (Anlage) von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.
(2) Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 27. September 1977 (BGBl. I S. 1880).
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR019500978

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b3ce1400ae48121da7a3669d26bb670eb26657471ad7e2d3b21efb09e6a346a5

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