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WZG§4ESOBek

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 9.12.1978 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR019500978

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b3ce1400ae48121da7a3669d26bb670eb26657471ad7e2d3b21efb09e6a346a5

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