WZG§4EFTA/FINBek
II.
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR301300994
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0bc56ab302ab6fefb707bc9dc7f652448df751bf78294821f02e6f0d6776741b