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WZG§4EFTA/FINBek

I.

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß das Kennzeichen
des Gerichtshofs der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA (Anlage 1)
von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen ist.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR301300994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0bc56ab302ab6fefb707bc9dc7f652448df751bf78294821f02e6f0d6776741b

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