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WZG§4DNKBek

AnlageAmtliche Prüf- und Gewährzeichen des Königreichs Dänemark

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes


Fundstelle: BGBl. I 1975, 1947 - 1954)Abbildung aus der GesetzesquelleAbbildung aus der GesetzesquelleAbbildung aus der GesetzesquelleAbbildung aus der GesetzesquelleAbbildung aus der GesetzesquelleAbbildung aus der GesetzesquelleAbbildung aus der GesetzesquelleAbbildung aus der Gesetzesquelle
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR019460975

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d30755ef22209d310dd21e27740aeb5c0403076c2414bfd3ee3338fb8262f113

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