Zum Gesetzesinhalt

WZG§4CSKFINBek

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 14. 2.1992 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR002240992

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f014e3b3f5bf8481793cc872e11d0950d193233cb3def5a694f8b37266a2a91a

XML-Quelle beim Herausgeber