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WZG§4CSKBek

Anlage

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes


(Fundstelle: BGBl. I 1970, 1559)


1.
Prüf- und Gewährzeichen der Tschechoslowakischen Sozialistischen Repbublik die Zeichen CSN und ESC


PrüfzeichenGewährzeichen


Abbildung aus der Gesetzesquelle

Das Zeichen CSNDas Zeichen ESC




Abbildung aus der Gesetzesquelle
2.
Amtliche tschechoslowakische Prägezeichen für Platin-, Gold- und Silberarbeiten


a) Platin


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b) Gold


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c) Silber


Abbildung aus der Gesetzesquelle

d) Alte Arbeiten


PlatinGold


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SilberAusfuhr


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e) Arbeiten ausländischer Herkunft


PlatinGold


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Silber


Abbildung aus der Gesetzesquelle
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR015580970

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9924b6cf2225117777a3869e3de8cf0a595cd0842044dd1034ddc3aa3de35558

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