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WZG§4CANBek

II.

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes wird bekanntgemacht, daß die in der Anlage 2 wiedergegebenen Bezeichnungen, Abkürzungen und Kennzeichen des Intergovernmental Bureau for Informatics von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR020950986

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 940da8070ca85853257e48b41bc51e2ebe25cbc5f5348a4a2d225f86798aed60

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