Zum Gesetzesinhalt

WZG§4CANBek

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 29.11.1986 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR020950986

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 940da8070ca85853257e48b41bc51e2ebe25cbc5f5348a4a2d225f86798aed60

XML-Quelle beim Herausgeber