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WZG§4BIRPIBek

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 21.7.1964 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004850964

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7eeb758a845be2d2fb99534ccd4c09903f5808ba39794aa8647fbd674425b0c1

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