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WZG§35LKABek

Schlussformel

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Der Bundesminister der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR010980983

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 31014585e09050c4df0dd3039bdcfaca83a0d4e83c7cd1998b76d1120396a31c

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