Zum Gesetzesinhalt

WZG§35JAMBek 1967

Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 26. 1.1967 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001680967

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9e08cfd52e28dfa12f7a40389ffa868667892cd9a2ad5fde5dc0cbbee3e5bd97

XML-Quelle beim Herausgeber