Zum Gesetzesinhalt

WZG§35HKGBek

Schlussformel

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Der Bundesminister der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR006000962

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 90642beadb5a99b9ff40e124c0445109bc83c9bfdc444045b80b0730e4994384

XML-Quelle beim Herausgeber