WZG§35HKGBek
(XXXX)
Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes
Deutsche Warenbezeichnungen werden in der britischen Kronkolonie Hongkong in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR006000962
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 90642beadb5a99b9ff40e124c0445109bc83c9bfdc444045b80b0730e4994384